+49(0)6196-2021089-0 connect@imt-systems.com Kontakt

Download der AGB als .pdf

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen IMT-Systems GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (im Folgenden IMT-Systems genannt) und dem Kunden wie auch deren Rechtsnachfolger.

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. IMT-Systems erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber IMT-Systems ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 3 Wochen nach Eingang des Vertrages bei IMT-Systems gebunden.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn IMT-Systems die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.
  3. Angebote von IMT-Systems sind stets freibleibend und unverbindlich. IMT-Systems kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

§ 3 Kündigung

  1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Pflichten von IMT-Systems / Leistungsumfang

  1. IMT-Systems bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.
  2. Soweit IMT-Systems entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglich en Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
  3. IMT-Systems ist berechtigt, dass sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die IMT-Systems - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
    1. IMT-Systems unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
    2. Die Zugriffsmöglichkeiten auf die IMT-Systems - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt
      • die Leistungen anderer Teilnehmer der IMT-Systems - Dienste unberechtigt zu nutzen,
      • nicht im Vertrag zwischen IMT-Systems und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
      • Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der IMT-Systems - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
      • einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die IMT-Systems - Dienste unberechtigt zu verbreiten,
      • Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
      • strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von IMT-Systems zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
      • Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
      • sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
      Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde IMT-Systems entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
    3. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am IMT-Systems -Netz einschlägig sein sollten;
    4. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
    5. IMT-Systems erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
    6. nach Abgabe einer Störungsmeldung an IMT-Systems die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
  2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist IMT-Systems sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partner schaftlich vereinbart werden.
  4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist IMT-Systems neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.

§ 6 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der IMT-Systems - Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht IMT-Systems gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
  2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von IMT-Systems erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt IMT-Systems dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
  2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
  3. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt IMT-Systems sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf der IMT-Systems - Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

  1. Gegen die Ansprüche von IMT-Systems kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
  2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von IMT-Systems nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
  3. Dauert eine Störung der IMT-Systems - Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
    1. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die IMT-Systems - Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
    2. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von IMT-Systems liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. § 10 der AGB.

§ 9 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug ist IMT-Systems berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls IMT-Systems in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist IMT-Systems berechtigt, diesen geltend zu machen.
  2. IMT-Systems kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, IMT-Systems den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt IMT-Systems vorbehalten.

§ 10 Verfügbarkeit der Dienste

  1. IMT-Systems bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. IMT-Systems wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

§ 11 Geheimhaltung / Datenschutz

  1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass IMT-Systems personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  2. Soweit sich IMT-Systems Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist IMT-Systems berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist IMT-Systems im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von IMT-Systems sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
  3. IMT-Systems erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und IMT-Systems die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung sind sowohl gegenüber IMT-Systems wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/ Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. IMT-Systems haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  3. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
    1. durch die Inanspruchnahme von IMT-Systems - Diensten,
    2. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch IMT-Systems,
    3. durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch IMT-Systems,
    4. durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von IMT-Systems oder
    5. deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Datendurch IMT-Systems nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die IMT-Systems oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der IMT-Systems - Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
  5. IMT-Systems haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die IMT-Systems -Leistungen unterbleiben.

§ 13 Widerrufsrecht

  1. Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IMT-Systems GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn IMT-Systems mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. Beantragung einer Domain, Nutzung der Dienste etc.)
  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von IMT-Systems empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er IMT-Systems insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von IMT-Systems in der Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn, Deutschland.
  2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
  3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von IMT-Systems als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. IMT-Systems ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Stand: April 2016

Kontakt

IMT-Systems GmbH

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5

65760 Eschborn

+49(0)6196-2021089-0

+49(0)6196-2021089-9

connect@imt-systems.com

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.