Für Geschäftskunden (§ 14 BGB) · Version 2.0 · Stand Juni 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der IMT-Systems GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn, und dem Kunden sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

  1. IMT-Systems erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn IMT-Systems ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht Gegenstand dieser AGB.

  3. Für das Vertragsverhältnis gelten die folgenden Dokumente in nachstehender Rangfolge; das jeweils höherrangige Dokument geht bei Widersprüchen vor:

    a) der individuelle Leistungs- bzw. Hauptvertrag, b) das jeweils einschlägige Service Level Agreement (SLA) nebst Produktanhängen, c) eine etwaige Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) für die darin geregelten datenschutzrechtlichen Gegenstände, d) diese AGB.

  4. Individuelle, in Textform getroffene Vereinbarungen zwischen IMT-Systems und dem Kunden gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von IMT-Systems sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Mit Unterzeichnung bzw. Absendung des Vertrages oder einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. An dieses Angebot ist der Kunde drei (3) Wochen ab Zugang bei IMT-Systems gebunden.

  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn IMT-Systems die Annahme innerhalb dieser Frist in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

  4. IMT-Systems kann den Vertragsschluss von der Vorlage eines Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung oder der Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts abhängig machen.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

  1. Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Leistungsvertrag und dem einschlägigen SLA. IMT-Systems erbringt insbesondere Cloud-, Virtualisierungs-, Server-, Colocation- und Managed-Service-Leistungen sowie zugehörige Wartung und Administration. Die technische Leistungserbringung erfolgt in den Rechenzentren der Digital Realty im Digital Park Ostend in Frankfurt am Main (primär FRA15). IMT-Systems ist berechtigt, ergänzend weitere Rechenzentren der Digital Realty auf dem Frankfurter Campus zu nutzen, die demselben Standard und denselben Zertifizierungen entsprechen, sowie Leistungen innerhalb dieses Rechenzentrumsverbunds zu verlagern, sofern das vereinbarte Schutz- und Verfügbarkeitsniveau gewahrt bleibt.

  2. Die geschuldete Verfügbarkeit, die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie etwaige Service Credits richten sich ausschließlich nach dem einschlägigen SLA.

  3. Erbringt IMT-Systems unentgeltlich zusätzliche Dienste außerhalb der vertraglichen Vereinbarung, können diese jederzeit eingestellt werden, ohne dass dem Kunden hieraus Minderungs-, Schadensersatz- oder Kündigungsrechte erwachsen.

  4. IMT-Systems ist berechtigt, das vertragliche Leistungsangebot zu ändern, zu erweitern oder einzelne Leistungen anzupassen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. IMT-Systems informiert den Kunden rechtzeitig in Textform. Beeinträchtigt eine Änderung den Vertragszweck erheblich, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde nutzt die Leistungen von IMT-Systems sachgerecht und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist insbesondere verpflichtet,

    a) IMT-Systems unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen (z. B. Anschrift, Rechtsform) zu informieren; b) Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und die Dienste nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen; c) keine rechtswidrigen, strafbaren oder rechtsverletzenden Inhalte über die Dienste zu verbreiten oder zugänglich zu machen, insbesondere keine Inhalte, die gegen Strafgesetze, Jugendschutz, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen; d) die für seinen Betrieb einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten, einschließlich datenschutzrechtlicher Pflichten; e) für eine angemessene eigene Datensicherung Sorge zu tragen, soweit nicht ausdrücklich eine Backup-Leistung beauftragt wurde; f) Störungen unverzüglich und qualifiziert zu melden (§ 11.2 SLA) sowie an der Eingrenzung und Beseitigung mitzuwirken.

  2. Stellt sich nach einer Störungsmeldung heraus, dass die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden lag, ersetzt der Kunde IMT-Systems den hierdurch entstandenen, angemessenen Prüf- und Bearbeitungsaufwand.

  3. Verstößt der Kunde schwerwiegend gegen die Pflichten nach Absatz 1 lit. b) oder c), ist IMT-Systems berechtigt, betroffene Inhalte oder Zugänge nach pflichtgemäßem Ermessen vorübergehend zu sperren und den Vertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich zu kündigen. IMT-Systems wird den Kunden, soweit möglich und zumutbar, vorab informieren.

§ 5 Nutzung durch Dritte / Weiterveräußerung

  1. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt, die bezogenen Leistungen für eigene Zwecke zu nutzen sowie im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs Dritten (insbesondere seinen eigenen Kunden) zur Verfügung zu stellen, weiterzuveräußern oder unterzuvermieten. Das Hosting von Endkunden des Kunden auf den von ihm bezogenen Ressourcen ist zulässig und bedarf keiner gesonderten Zustimmung von IMT-Systems.

  2. Der Kunde weist von ihm einbezogene Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung ein und stellt deren Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen sicher. Er steht IMT-Systems gegenüber für das Verhalten der von ihm einbezogenen Dritten wie für eigenes Handeln ein; eine unmittelbare Vertrags- oder Leistungsbeziehung zwischen IMT-Systems und diesen Dritten entsteht nicht.

  3. Verarbeitet der Kunde auf den bezogenen Ressourcen personenbezogene Daten seiner eigenen Kunden, ist er hierfür datenschutzrechtlich verantwortlich. Etwaige Unterauftragsverhältnisse werden in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (§ 9) geregelt.

  4. Der Kunde trägt die Entgelte für sämtliche über seine Zugänge entstandene Nutzung, auch durch Dritte. Bei unbefugter Nutzung durch Dritte entfällt die Zahlungspflicht, soweit der Kunde nachweist, dass die unbefugte Nutzung auf einer von ihm nicht zu vertretenden Umgehung der Sicherungseinrichtungen von IMT-Systems beruht.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Leistungsvertrag vereinbarten Entgelte zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fixe Entgelte werden monatlich im Voraus, verbrauchsabhängige Entgelte zu Beginn des Folgemonats abgerechnet. Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug sofort fällig.

  2. Wird ein verbrauchsunabhängiges Entgelt für Teile eines Kalendermonats geschuldet, wird je Tag 1/30 des Monatsentgelts berechnet.

  3. Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang in Textform zu erheben. Die Geltendmachung berechtigter Einwände nach Fristablauf bleibt unberührt.

  4. Gegen Ansprüche von IMT-Systems kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug ist IMT-Systems berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  2. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der geschuldeten Vergütung länger als einen (1) Monat in Verzug, kann IMT-Systems nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen betroffene Leistungen vorübergehend sperren und/oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Hauptleistungspflicht des Kunden bleibt für den Sperrzeitraum bestehen, soweit die Sperrung vom Kunden zu vertreten ist.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsstörungen

  1. IMT-Systems erbringt die Dienste rund um die Uhr (24/7). Die garantierte Verfügbarkeit, die Mess- und Berechnungsmethodik sowie die Folgen einer Unterschreitung (Service Credits) richten sich abschließend nach dem einschlägigen SLA.

  2. Notwendige Wartungsarbeiten werden gemäß den Regelungen des SLA angekündigt und durchgeführt. Beeinträchtigungen durch angekündigte Wartung sowie durch Notfallwartung gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.

  3. Minderungsrechte des Kunden wegen Nichtverfügbarkeit sind auf die im SLA geregelten Service Credits beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte des Kunden entgegenstehen. Für Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von IMT-Systems sowie für Ausfälle infolge angekündigter Wartung besteht kein Minderungsrecht.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

  2. Soweit IMT-Systems im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Diese geht in datenschutzrechtlichen Fragen diesen AGB vor.

  3. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die bei IMT-Systems mit der Leistungserbringung befassten Personen sind auf die Vertraulichkeit verpflichtet; IMT-Systems unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik (Art. 32 DSGVO).

§ 10 Haftung

  1. IMT-Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet IMT-Systems der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  3. Im Übrigen ist die Haftung von IMT-Systems – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wären.

  4. Service Credits nach dem SLA werden auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen derselben Verfügbarkeitsunterschreitung angerechnet.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IMT-Systems.

  6. IMT-Systems haftet nicht für Inhalte und Informationen Dritter, die über die Dienste übermittelt oder gespeichert werden, sowie für Schäden infolge höherer Gewalt (§ 12).

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus dem Leistungsvertrag. Soweit dort nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Vertragsmonats ordentlich gekündigt werden.

  2. Für Sonder- und Aktionsangebote (insbesondere mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten, sofern hierauf im Angebot oder auf den Internetseiten hingewiesen wird.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Kündigungen bedürfen der Textform.

  5. Nach Vertragsbeendigung gelten die Regelungen des SLA zum Datenexport und zur Löschung (Offboarding). Nach Ablauf der dort geregelten Frist werden die Daten des Kunden nach dem Stand der Technik unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 12 Höhere Gewalt

IMT-Systems haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche, von außen einwirkende und auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Sabotage, überregionale Cyber-Angriffe, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, Arbeitskämpfe sowie hoheitliche Maßnahmen. Für die Dauer des Ereignisses sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Die Parteien informieren einander unverzüglich und begrenzen die Auswirkungen nach Möglichkeit.

§ 13 Änderungen dieser AGB

  1. IMT-Systems kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen in Textform ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

  2. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Ankündigung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. IMT-Systems weist in der Ankündigung gesondert auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens hin. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gelten die bisherigen AGB fort; beiden Parteien steht ein Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang.

  2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von IMT-Systems in 65760 Eschborn. Die technische Leistungserbringung erfolgt in den Rechenzentren der Digital Realty im Digital Park Ostend in Frankfurt am Main (primär FRA15).

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von IMT-Systems. IMT-Systems ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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